BFH - Urteil vom 09.02.2012
V R 40/10
Normen:
UStG § 15 Abs. 4;
Vorinstanzen:
FG München, vom 28.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3141/05 1153

Einordnung einer Holdinggesellschaft als Unternehmer bei nachhaltigem Erbringen von Leistungen gegen Entgelt

BFH, Urteil vom 09.02.2012 - Aktenzeichen V R 40/10

DRsp Nr. 2012/4839

Einordnung einer Holdinggesellschaft als Unternehmer bei nachhaltigem Erbringen von Leistungen gegen Entgelt

1. Eine Holdinggesellschaft, die nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt, ist wirtschaftlich tätig und insoweit Unternehmer.2. Verfügt die Holding über umfangreiche Beteiligungen, die sie ohne Bezug zu ihren entgeltlichen Ausgangsleistungen hält, ist sie entsprechend § 15 Abs. 4 UStG nur insoweit zum Vorsteuerabzug berechtigt, als die Eingangsleistungen ihren entgeltlichen Ausgangsleistungen wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 4;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichts vom 2. Februar 2010 zur Insolvenzverwalterin über das Vermögen einer Aktiengesellschaft (AG) bestellt und hat mit Schreiben vom 22. April 2010 die Aufnahme des Verfahrens erklärt.

Satzungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens der AG waren der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber ihren Tochtergesellschaften.