I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ist infolge formwechselnder Umwandlung (§§ 190 ff. des Umwandlungsgesetzes 1995 -- UmwG 1995--) aus der ... OHG hervorgegangen. Diese war im Streitjahr (1997) noch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Unternehmensgegenstand der Klägerin ist u.a. die Organisation und Durchführung von Musik- und Tanzveranstaltungen.
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