FG Hessen, vom 12.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 352/19
Ertragsteuerliche Behandlung der Erstattung der Einlage einer Personengesellschaft im Wege des SchadensersatzesSteuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen zur Rückabwicklung einer gescheiterten Investition
BFH, Urteil vom 19.07.2022 - Aktenzeichen IX R 18/20
DRsp Nr. 2022/16384
Ertragsteuerliche Behandlung der Erstattung der Einlage einer Personengesellschaft im Wege des SchadensersatzesSteuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen zur Rückabwicklung einer gescheiterten Investition
1. Erstattet eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter im Zuge der schadenersatzrechtlichen Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs seine Einlage, handelt es sich beim Gesellschafter ertragsteuerrechtlich um einen Vorgang auf der Vermögensebene, der bei ihm nicht zu steuerbaren Einnahmen führt. Unerheblich ist, wie die Gesellschaft die ursprüngliche Einlageleistung verwendet hat (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 11.02.2014 – II ZR 276/12, BGHZ 200, 51, DStR 2014, 602). 2. Kosten für einen Zivilprozess und vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren; sie können Werbungskosten sein, wenn der Gegenstand des Prozesses mit der Einkunftsart zusammenhängt, in deren Rahmen die Aufwendungen geltend gemacht werden. Geht es in dem Rechtsstreit um mögliche Einnahmen (oder den Ersatz von Aufwendungen) des Steuerpflichtigen, sind die Prozesskosten bei der Einkunftsart als Werbungskosten abziehbar, bei der die erstrebten Einnahmen zu erfassen wären.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf" abrufen.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.