Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Gewinn aus der Aufgabe von Beteiligungen an der Klägerin nach §
Die Klägerin ist eine KG, die Erbbauberechtigte des Grundstücks B...-straße in C... war und auf dem Grundstück eine Wohnanlage errichtete, die sie anschließend vermietete. Komplementärin der Klägerin war die D... GmbH. Außerdem waren 32 Kommanditisten an der Klägerin beteiligt. Das Einlagekapital der Klägerin betrug ursprünglich DM 2.632.000,-. § 22 des Gesellschaftsvertrags in der ab 2001 geltenden Fassung (vgl. Bl. 83 ff., 97 f. und 124 ff. der Streitakte) lautete wie folgt:
"Stirbt ein Treugeber oder Gesellschafter, wird die Gesellschaft mit seinen Erben oder Vermächtnisnehmern, auf die die Beteiligung übertragen wird, fortgesetzt.
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