14.6 Die Bestandteile des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG

Autor: Kontny

14.6.1 Veräußerungspreis

14.50

Soweit der Veräußerungspreis auf Anteile an Kapitalgesellschaften entfällt, ist das Teileinkünfteverfahren zu beachten.vorliegen. Von der Unentgeltlichkeit der Vermögensübertragung kann trotz der Zahlung der Versorgungsleistungen regelmäßig bei Angehörigen ausgegangen werden. Insoweit spricht eine widerlegbare Vermutung dafür, dass die wiederkehrenden Leistungen unabhängig vom Wert des übertragenen Vermögens nach dem Versorgungsbedürfnis des Berechtigten und nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten bemessen worden sind. Die Vermutung kann als widerlegt angesehen werden, wenn die Beteiligten Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subjektiv von der Gleichwertigkeit der Leistungen ausgehen durften, auch wenn objektiv eine Ungleichwertigkeit bestand.