Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20.11.2019 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) unterhielt in den Jahren 2005 bis 2008 (Streitjahre) ein ...unternehmen, einen ...handel sowie einen ...handel, letzteren bis zu dessen Veräußerung im Jahr 2007.
Aufgrund der Feststellungen der Außenprüfung im Bericht vom 28.06.2013 erließ der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt —FA—) für die Streitjahre Änderungs- bzw. Erstbescheide über Einkommensteuer und Umsatzsteuer sowie über den jeweiligen Gewerbesteuermessbetrag für das ...unternehmen, den ...handel und (für 2005 bis 2007) den ...handel.
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