I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die im Streitjahr (2000) aus den Gesellschaftern B und M bestand. In den Jahren 1999 und 2000 gestaltete sie das denkmalgeschützte Gebäude auf dem Anwesen X-Straße ... in A grundlegend um. Die Baumaßnahmen an dem Objekt, das in einem Sanierungs- und Erhaltungssatzungsgebiet belegen ist, kamen einer Neuherstellung gleich.
Für eine im Dachgeschoß eingerichtete Wohnung mit einer Fläche von 177 m2 beantragte die Klägerin die Gewährung einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1999 aus einer Bemessungsgrundlage von ... DM.
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