UmwStG (1977) § 20 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 3 ; EStG § 5 Abs. 1 S. 2 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; HGB § 242 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2003, 2165
BB 2003, 2565
BFH/NV 2003, 1515
BFHE 202, 455
BStBl II 2004, 804
DB 2003, 2208
DStR 2003, 1743
GmbHR 2003, 1220
ZIP 2003, 2074
Vorinstanzen:
FG München, vom 18.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 4528/98
Kapitalgesellschaft: Einbringung eines Mitunternehmeranteils
BFH, Urteil vom 30.04.2003 - Aktenzeichen I R 102/01
DRsp Nr. 2003/11950
Kapitalgesellschaft: Einbringung eines Mitunternehmeranteils
»Wird ein Mitunternehmeranteil im Wege der Sachgründung in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und übernimmt die aufnehmende Kapitalgesellschaft die Mitunternehmerstellung des Einbringenden, so wird das Bewertungswahlrecht gemäß § 20 Abs. 2UmwStG 1977 für die in dem Mitunternehmeranteil verkörperten Wirtschaftsgüter nicht in der Steuerbilanz der Kapitalgesellschaft, sondern in derjenigen der Personengesellschaft ausgeübt. Werden stille Reserven aufgedeckt, ist für die aufnehmende Kapitalgesellschaft eine Ergänzungsbilanz aufzustellen. Eine Bindung an den handelsbilanziellen Wertansatz für den eingebrachten Mitunternehmeranteil in der Eröffnungsbilanz der Kapitalgesellschaft besteht dabei nicht.«
Normenkette:
UmwStG (1977) § 20 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 3 ; EStG § 5 Abs. 1 S. 2 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; HGB § 242 Abs. 1 ;
Gründe:
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