Autor: Demuth |
Die Regelungen zum Kaufpreis und zu seiner Ermittlung stellen einen der wesentlichen Bestandteile des Unternehmenskaufvertrags dar. Die auf den ersten Blick trivial wirkenden Fragestellungen, wer wann an wen zahlt, sind dabei genau zu durchdenken und mit Sorgfalt im Vertrag zu regeln. Gleiches gilt für die Festlegungen, wie - und von wem - der Kaufpreis ermittelt wird. Um ein einheitliches Verständnis der Vertragsparteien sicherzustellen, werden für Kaufpreisformeln auch regelmäßig Muster- bzw. Beispielsrechnungen in den Vertragstext oder als Anhang zum Vertrag aufgenommen, was sich in der Praxis bewährt hat.
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