FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 06.09.2016
6 K 6168/13
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 1; KStG § 8 Abs. 1; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
DB 2017, 3025
DStR 2017, 8
DStRE 2017, 794

Körperschaftsteuerliche Bewertung einer Änderung der Pensionszusage vor dem Ausscheiden des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2016 - Aktenzeichen 6 K 6168/13

DRsp Nr. 2016/17913

Körperschaftsteuerliche Bewertung einer Änderung der Pensionszusage vor dem Ausscheiden des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 S. 1; KStG § 8 Abs. 1; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Tatbestand

Streitig sind die Folgen einer Pensionszusage, nämlich die Änderung der Pensionszusage vor dem Ausscheiden des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers sowie der Abschluss eines Beratervertrags für die Zeit nach dem Ausscheiden.

Die Klägerin wurde 1990 von Herrn B... und zwei Mitgesellschaftern gegründet. Gegenstand des Unternehmens war die Beratung, der Handel, der Vertrieb und die Industrievertretung von technischen Anlagen und Ausrüstungen der Elektroindustrie und artähnlicher Zweige. Mit Gesellschafterbeschluss vom 02. November 2005 wurde der Unternehmensgegenstand geändert in: Beratung, Handel, Vertrieb und Industrievertretung von technischen Anlagen und Ausrüstungen der Elektroindustrie und artähnlicher Zweige sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung an und die Geschäftsführung von Gesellschaften. Geschäftsführer war seit dem 12. November 1990 Herr B..., der ab dem 27. November 1990 alleiniger Gesellschafter war.

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