BAG - Urteil vom 24.02.2010
4 AZR 691/08
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 613a Abs. 1 S. 1, 2; Richtlinie 2001/23/EG Art. 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 3; GG Art. 20 Abs. 3; Lohntarifvertrag für die Metallindustrie Hamburg und Umgebung, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (vom 7. Mai 2007);
Fundstellen:
AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 75
ArbRB 2010, 333
ZIP-aktuell 2010, Nr. 65
Vorinstanzen:
LAG Schleswig-Holstein, vom 17.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 159/08
ArbG Lübeck, vom 02.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3139/07

Konstitutive dynamische Bezugnahme auf einen Tarifvertrag; Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Erwerber; Änderungsvertrag als Neuvertrag; Keine Fortgeltung der Rechtsprechung zum Vertrauensschutz hinsichtlich Gleichstellungsabrede

BAG, Urteil vom 24.02.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 691/08

DRsp Nr. 2010/11335

Konstitutive dynamische Bezugnahme auf einen Tarifvertrag; Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Erwerber; Änderungsvertrag als Neuvertrag; Keine Fortgeltung der Rechtsprechung zum Vertrauensschutz hinsichtlich Gleichstellungsabrede

Die in einem Änderungsvertrag enthaltene Bezugnahmeklausel des Inhalts, dass die einschlägigen Tarifverträge der Metallindustrie in Schleswig-Holstein in ihrer jeweiligen Fassung Bestandteil dieser Vereinbarung sein sollen, fällt als "Neuvertrag" nicht mehr unter die aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterzuführende Rechtsprechung zur Gleichstellungsabrede, sondern enthält eine konstitutive Bezugnahme auf die Tarifverträge der Metallindustrie in Schleswig-Holstein in ihrer jeweiligen Fassung, die nicht von der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers abhängig und für die die Tarifgebundenheit der Klägerin ohne Bedeutung ist.

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 17. Juli 2008 - 3 Sa 159/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Revision hat die Beklagte zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 613a Abs. 1 S. 1, 2; Richtlinie 2001/23/EG Art. 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 3; GG Art. 20 Abs. 3; Lohntarifvertrag für die Metallindustrie Hamburg und Umgebung, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (vom 7. Mai 2007);

Tatbestand: