Kriterien der Rechtsformwahl

Steuerliche Kriterien der Rechtsformwahl

 

Laufende Besteuerung

PersG

KapG

Persönlicher Steuersatz

hoher Einfluss auf Gesamtsteuerbelastung; PersG bei niedrigem persönlichen Steuersatz vorteilhaft

geringer bis kein Einfluss auf Gesamtsteuerbelastung

Gewerbesteuerhebesatz

Gesamtsteuerbelastung reagiert kaum auf niedrige Gewerbesteuerhebesätze.

Gesamtsteuerbelastung reagiert stark auf niedrige Gewerbesteuerhebesätze.

Thesaurierungsbelastung (GewSt-Hebesatz: 400 %, ESt-Satz: 45 %)

ca. 30 % (KSt, GewSt, SolZ)

29,77 %; 36,16 % oder 45 % (Thesaurierungsbegünsti­gung ohne Steuerentnahme, mit Steuerentnahme und keine Thesaurierungs­begünstigung)

Verluste

grundsätzlich uneingeschränkte Verlustverrechnung; aber keine gewerbesteuerliche Verlustverrechnung

grundsätzlich keine Verlustverrechnung, aber Organschaft

Beteiligungsaufwand

voll abzugsfähig

nicht bzw. nur teilweise abzugsfähig; voller Abzug, wenn Anteilseignerin = KapG

Steuerfreie Einnahmen

für die Gesellschafter steuerfrei

nur für die Gesellschaft steuerfrei

Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

steuerliche Nivellierung

grundsätzlich Anerkennung

Aperiodische Besteuerung

 

 

Anteilsveräußerung

grundsätzlich voll steuerpflichtig

(anteilige) Freistellung bzw. reduzierter Steuersatz

Anschaffungskosten

Abschreibungspotenzial

kein Abschreibungspotenzial