FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.05.2016
1 K 50/15
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2;
Fundstellen:
DStR 2017, 8
DStRE 2017, 467

Nichtgewährung der erweiterten Kürzung des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG an eine gewerblich geprägte Personengesellschaft mit eigener Grundbesitzverwaltung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.05.2016 - Aktenzeichen 1 K 50/15

DRsp Nr. 2016/17232

Nichtgewährung der erweiterten Kürzung des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG an eine gewerblich geprägte Personengesellschaft mit eigener Grundbesitzverwaltung

Ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt, Mitunternehmerin einer anderen gewerblich geprägten Personengesellschaft (Beteiligungsgesellschaft), so ist die erweiterte Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht zu gewähren. Das gilt auch dann, wenn die Beteiligungsgesellschaft ihrerseits die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfüllt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin bei der Ermittlung des Gewerbeertrages für die Streitjahre 2000 bis 2003 die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Streitjahre (GewStG) in Anspruch nehmen darf.