2.2 Maßnahmen zur Beseitigung des Verkaufshindernisses

Autor: Mirbach

2.4

Aus den vorstehenden Gründen kann es angezeigt sein, bestehende Pensionsverpflichtungen vor einer avisierten Veräußerung auszulagern und somit gleichsam zu "beseitigen". Dies kann etwa auch für die Verbesserung des Bilanzbilds oder zur Vermeidung einer Überschuldung sinnvoll sein. Selbstverständlich ist es in Anbetracht der regelmäßig sehr hohen Volumina von über lange Zeit angesammelten Pensionsrückstellungen wichtig, dass die Ausgliederung sich steuerneutral vollzieht. Die Frage, ob bestehende Pensionszusagen steuerneutral ausgelagert werden können, war in der Vergangenheit allerdings mit erheblicher Unsicherheit behaftet.

2.2.1 Verzicht auf bestehende Pensionszusagen

2.5

Soweit es sich bei den durch die Zusage Begünstigten um den/die Gesellschafter-Geschäftsführer selbst handelt, kann erwogen werden, auf die bestehende(n) Zusage(n) schlichtweg zu verzichten. Ein solcher Verzicht kann sich steuerlich jedoch auf zweierlei Weise auswirken, wobei wie folgt zu unterscheiden ist: