Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die zum 31. Dezember 2007 durchgeführte Abspaltung einer 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen zur Realisierung stiller Reserven führte.
Die Klägerin, eine GmbH & Co KG, ist nach Umwandlung durch Formwechsel im Jahr 2012 Rechtsnachfolgerin der A GmbH geworden. Sie ist tätig im Bereich der ... aller Art durch eigenen Betrieb, durch Teilnahme an Geschäften und durch Beteiligung an gleichartigen Unternehmen. Die Klägerin hat ihren statuarischen Sitz in B. Die Komplementär-GmbH, der die Vertretung und die Geschäftsführung der Klägerin obliegt, hat ihren Sitz in Hamburg. Kommanditisten sind je zur Hälfte die C Beteiligungs GmbH und die D ... mbH. Beide Gesellschaften haben ihren Sitz in Hamburg.
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