Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob das abkommensrechtliche Schachtelprivileg für Auslandsdividenden nur für die diejenigen Fondsanleger gilt, die durchgerechnet in der nach dem jeweiligen Abkommen erforderlichen Höhe (hier mindestens 10 %) an der ausschüttenden Auslandsgesellschaft (hier eine polnische Kapitalgesellschaft) beteiligt sind.
Der Kläger war (und ist) ein inländisches Immobilien-Spezial-Sondervermögen i. S. des §
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|