FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.09.2016
2 K 41/16
Normen:
UmwStG § 18 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2017, 38
DStR 2017, 8
DStRE 2017, 803
GmbHR 2017, 207

Steuerrechtliche Behandlung eines zum Zeitpunkt des Formwechsels der zu 50 % an der Kommanditistin beteiligten GmbH in eine KG Gewerbeverlustes

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.09.2016 - Aktenzeichen 2 K 41/16

DRsp Nr. 2016/18397

Steuerrechtliche Behandlung eines zum Zeitpunkt des Formwechsels der zu 50 % an der Kommanditistin beteiligten GmbH in eine KG Gewerbeverlustes

Der Formwechsel einer an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligten Kapitalgesellschaft (Obergesellschaft) in eine Personengesellschaft führt nicht zum anteiligen Wegfall des Gewerbesteuerverlustes bei der Untergesellschaft.

Tenor

Der Bescheid des Finanzamts über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 2008 vom 30. Mai 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. Februar 2016 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UmwStG § 18 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die steuerrechtliche Behandlung eines Gewerbeverlustes bei der Klägerin, welcher zum Zeitpunkt des Formwechsels der zu 50 % an der Klägerin als Kommanditistin beteiligten A GmbH in die B KG vorhanden war.