Tabelle 15.3.1: Steuervergünstigungen für natürliche Person bei Betriebsveräußerung

Steuervergünstigungen für natürliche Person bei Betriebsveräußerung

 

§  16 Abs.  4 EStG

Voraussetzung: Vollendung des 55. Lebensjahres oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig

Auf Antrag einmal im Leben: Freibetrag von max. 45.000 Euro mit Abschmelzung ab 136.000 Euro. Der Freibetrag entfällt, wenn der Veräußerungsgewinn den Betrag von 181.000 Euro erreicht bzw. übersteigt.

§  34 Abs.  1 EStG

Fünftelregelung, kein Antrag erforderlich und keine weiteren Voraussetzungen

§  34 Abs.  3 EStG

Voraussetzung: Vollendung des 55. Lebensjahres oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig

Auf Antrag einmal im Leben: Tarifermäßigung bei Veräußerungsgewinn bis max. 5 Mio. Euro (ermäßigter Steuersatz i.H.v. 56 % des durchschnittlichen ESt-Satzes, mindestens aber 14 %)

Gewerbesteuer