Steuervergünstigungen für natürliche Person bei Betriebsveräußerung |
Voraussetzung: Vollendung des 55. Lebensjahres oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig Auf Antrag einmal im Leben: Freibetrag von max. 45.000 Euro mit Abschmelzung ab 136.000 Euro. Der Freibetrag entfällt, wenn der Veräußerungsgewinn den Betrag von 181.000 Euro erreicht bzw. übersteigt. |
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Fünftelregelung, kein Antrag erforderlich und keine weiteren Voraussetzungen |
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Voraussetzung: Vollendung des 55. Lebensjahres oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig Auf Antrag einmal im Leben: Tarifermäßigung bei Veräußerungsgewinn bis max. 5 Mio. Euro (ermäßigter Steuersatz i.H.v. 56 % des durchschnittlichen ESt-Satzes, mindestens aber 14 %) |
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Gewerbesteuer |
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