Tabelle 15.8.1: Übersicht über Sperr- und Behaltensfristen

Übersicht über Sperr- und Behaltensfristen

 

Vorschrift

Dauer

Vorgang

Rechtsfolge

§  6 Abs.  3 Satz 2 EStG

5 Jahre

Veräußerung oder Aufgabe des übernommenen Mitunternehmer-anteils durch den Rechtsnachfolger nach der unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen bzw. bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Beim Übertragenden werden im Übertragungszeitpunkt die stillen Reserven aufgelöst und als laufender Gewinn besteuert.

§  6 Abs.  5 Satz 4 EStG

3 Jahre (Beginn mit Abgabe der Steuererklärung des Übertragenden für den VZ der Übertragung)

Ein nach §  6 Abs.  5 Satz 3 EStG zum Buchwert übertragenes Einzelwirtschaftsgut wird veräußert oder entnommen, ohne dass die stillen Reserven durch Erstellung einer Ergänzungsbilanz dem übertragenden Gesellschafter zugeordnet worden sind.

Rückwirkender Ansatz des Teilwerts auf den Zeitpunkt der Übertragung

§  6 Abs.  5 Satz 6 EStG

7 Jahre

Anteil einer Körperschaft an dem nach §  6 Abs.  5 Satz 3 EStG übertragenen Einzelwirtschaftsgut wird unmittelbar oder mittelbar (z.B. Beitritt einer Körperschaft in die Mitunternehmerschaft oder durch Umwandlungsvorgang wie Formwechsel, Einbringung) begründet oder erhöht.

Anteilig ("soweit") rückwirkender Ansatz des Teilwerts auf den Zeitpunkt der Übertragung