I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte zu 1. (Kläger zu 1.) und S waren Komplementäre, die Kläger und Revisionsbeklagten zu 2. bis 4. (Kläger zu 2. bis 4.) Kommanditisten der X KG (KG); die Kläger zu 2. bis 4. sind zugleich die Erben nach S. Weitere Komplementärin war die X Beteiligungs GmbH.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|