Autor: Kreide |
Hier gilt analog zu den Ausführungen der Verkäuferinsolvenz, dass in diesem Fall der Verkäufer ggf. mit einer späteren Anfechtung oder Nichterfüllungswahl rechnen muss. Aus Verkäufersicht drohen zusätzlich jedoch insbesondere Nachhaftungsrisiken, etwa aufgrund von Gesellschafterdarlehen, die kurz vor einem Verkauf zurückgeführt wurden (siehe hierzu Rdnr. 7.115 ff.).
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|