Einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft ist die sog. erweiterte Kürzung nach §
A.
I. Vorgelegte Rechtsfrage
Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 21. Juli 2016 IV R 26/14 (BFHE 254, 371, BStBl II 2017,
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|