LAG Baden-Württemberg, vom 27.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 51/10
ArbG Pforzheim, vom 23.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 255/09
Umfang der Nachhaftung des übertragenden Rechtsträgers nach Umwandlung; Wirksamkeit der Pfändung verschleierten Arbeitseinkommens in der Insolvenz des Arbneitnehmerrs
BAG, Urteil vom 16.05.2013 - Aktenzeichen 6 AZR 556/11
DRsp Nr. 2013/15588
Umfang der Nachhaftung des übertragenden Rechtsträgers nach Umwandlung; Wirksamkeit der Pfändung verschleierten Arbeitseinkommens in der Insolvenz des Arbneitnehmerrs
1. Der pfändbare Teil des verschleierten Arbeitseinkommens unterfällt gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO dem Massebeschlag. Deshalb wird die zukünftige Wirkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gemäß § 114 Abs. 3InsO für die Zwecke und die Dauer des Insolvenzverfahrens durchbrochen. Insoweit wird der Prioritätsgrundsatz des § 804 Abs. 3ZPO durch das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung ersetzt.2. Der in einem Rechtsstreit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits erreichte Prozesserfolg kann dadurch gesichert werden, dass der Treuhänder das verschleierte Arbeitseinkommen eines Schuldners aus dem Massebeschlag zugunsten eines Gläubigers freigibt und dieser sich verpflichtet, das beigetriebene verschleierte Arbeitseinkommen an die Insolvenzmasse abzuführen (modifizierte Freigabe). Eine solche Freigabeerklärung wirkt allerdings nur für die Zukunft.Orientierungssätze:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf" abrufen.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.