I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden für das Streitjahr 1978 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger war zusammen mit seinem Vater Gesellschafter der H. und W. H. OHG. § 9 des Gesellschaftsvertrages vom 6. Mai 1958 lautete:
"Kündigt ein Gesellschafter, gerät ein Gesellschafter in Konkurs oder wird das Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet, so kann der andere Gesellschafter das Geschäft der Firma ohne Liquidation weiterführen. Dem Kündigenden ist dann binnen 12 Monaten sein buchmäßiger Kapitalanteil als Abfindung auszuzahlen. Weitere Leistungen kann er nicht verlangen."
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|