Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Streitig ist die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1, Abs. 5 Einkommensteuergesetz - EStG - und der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG in den Streitjahren 2011 und 2012.
Die Kläger sind zusammenveranlagte Eheleute. Sie leben mit ihrer 2004 geborenen Tochter in C... .
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