Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.03.2021 -
Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2012 bis 2014 der ... GmbH & Co. KG vom 03.11.2017 werden dahin geändert, dass der für die Gesamthand festgestellte Veräußerungsverlust 2012 sowie die festgestellten laufenden Gesamthandsverluste 2013 und 2014 dem Revisionskläger und den Beigeladenen zu 3. bis 9. entsprechend ihrer Beteiligung anteilig zugerechnet werden.
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