I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr (1994) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger (Ehemann) betreibt auf dem Grundstück X-Straße 31 in J (Teileigentum) eine Apotheke. Er ermittelt seinen Gewinn für das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr (vom 1. Mai bis 30. April des jeweiligen Folgejahres) durch Betriebsvermögensvergleich (§ 5 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --).
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