Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 28.11.2019 - Az.:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 01.02.2017 hinaus fortbesteht.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.
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