EuGH - Urteil vom 11.07.2018
C-60/17
Normen:
RL 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1; RL 2001/23/EG Art. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
AP RL 2001/23/EG Nr. 17
ArbRB 2018, 328
AuR 2018, 531
EzA EG-Vertrag 1999 RL 2001/23 Nr. 14
NZA 2018, 1053
NZA 2019, 151

Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1 - Übergang von Unternehmen - Art. 3 Abs. 1 - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Eintritt in die Arbeitsverträge gemäß den Bestimmungen eines Tarifvertrags - Tarifvertrag, der für den Veräußerer und den Erwerber des Unternehmens die Verpflichtung ausschließt, gesamtschuldnerisch für die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, einschließlich der Lohnzahlungsverpflichtungen, zu haften, die vor dem Übergang dieses Unternehmens entstanden sind

EuGH, Urteil vom 11.07.2018 - Aktenzeichen C-60/17

DRsp Nr. 2018/11208

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2001/23/EG – Art. 1 Abs. 1 – Übergang von Unternehmen – Art. 3 Abs. 1 – Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer – Eintritt in die Arbeitsverträge gemäß den Bestimmungen eines Tarifvertrags – Tarifvertrag, der für den Veräußerer und den Erwerber des Unternehmens die Verpflichtung ausschließt, gesamtschuldnerisch für die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, einschließlich der Lohnzahlungsverpflichtungen, zu haften, die vor dem Übergang dieses Unternehmens entstanden sind