Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1 - Übergang von Unternehmen - Art. 3 Abs. 1 - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Eintritt in die Arbeitsverträge gemäß den Bestimmungen eines Tarifvertrags - Tarifvertrag, der für den Veräußerer und den Erwerber des Unternehmens die Verpflichtung ausschließt, gesamtschuldnerisch für die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, einschließlich der Lohnzahlungsverpflichtungen, zu haften, die vor dem Übergang dieses Unternehmens entstanden sind
EuGH, Urteil vom 11.07.2018 - Aktenzeichen C-60/17
DRsp Nr. 2018/11208
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2001/23/EG – Art. 1 Abs. 1 – Übergang von Unternehmen – Art. 3 Abs. 1 – Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer – Eintritt in die Arbeitsverträge gemäß den Bestimmungen eines Tarifvertrags – Tarifvertrag, der für den Veräußerer und den Erwerber des Unternehmens die Verpflichtung ausschließt, gesamtschuldnerisch für die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, einschließlich der Lohnzahlungsverpflichtungen, zu haften, die vor dem Übergang dieses Unternehmens entstanden sind
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