Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin aufgrund der Veräußerung ihres handwerklichen Betriebes gegen Zahlung einer lebenslangen Rente auch dann das Wahlrecht zur nachträglichen Besteuerung der Renteneinnahmen zusteht, wenn das Betriebsgebäude in das Privatvermögen der Klägerin überführt wird.
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