BFH - Urteil vom 14.11.2023
IX R 1/22
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
NWB 2024, 83
StX 2024, 2
BBK 2024, 54
DStR 2024, 92
BFH/NV 2024, 173
StuB 2024, 72
DStRE 2024, 182
ZfIR 2024, 84
BB 2024, 686
EStB 2024, 90
GmbHR 2024, 835
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 03.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 682/20

Zählen des Entgelts für die zeitlich begrenzte Bestellung eines Nießbrauchs an einem Grundstück zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb

BFH, Urteil vom 14.11.2023 - Aktenzeichen IX R 1/22

DRsp Nr. 2023/17145

Zählen des Entgelts für die zeitlich begrenzte Bestellung eines Nießbrauchs an einem Grundstück zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb

1. NV: Mit dem entgeltlichen Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft beginnen beim Erwerber in Bezug auf die anteilig mit- oder hinzuerworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens neue AfA-Reihen, die sich nach der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs und nach den anteilig auf das miterworbene Wirtschaftsgut entfallenden Anschaffungskosten des Erwerbers bemessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186).2. NV: Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft mit dem Anteilserwerb infolge der Vereinigung sämtlicher Anteile in einer Hand liquidationslos erlischt. Für die AfA-Berechtigung des Anteilserwerbers ist im Hinblick auf die unterschiedlichen Anschaffungsvorgänge trotz Alleineigentums von verschiedenen Wirtschaftsgütern auszugehen.