BAG - Urteil vom 15.01.2013
9 AZR 358/11
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; Lehrerausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LABG) § 3; Lehrerausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LABG) § 13; Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) § 1; Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) § 2; Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) § 5; Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) § 12;
Fundstellen:
AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 74
AuR 2013, 227
NZA 2013, 1232
NZA-RR 2013, 439
NZA-RR 2013, 6
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 17.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 39/11
ArbG Düsseldorf, vom 15.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 6685/10

Zugang zu öffentlichen Ämtern - Zulassung zum Seiteneinstieg für ein Lehramt nach wiederholt nicht bestandener Zweiter Staatsprüfung

BAG, Urteil vom 15.01.2013 - Aktenzeichen 9 AZR 358/11

DRsp Nr. 2013/5838

Zugang zu öffentlichen Ämtern - Zulassung zum Seiteneinstieg für ein Lehramt nach wiederholt nicht bestandener Zweiter Staatsprüfung

Orientierungssatz: Die Nichtzulassung von Bewerbern, die die Zweite Staatsprüfung endgültig nicht bestanden haben, zur berufsbegleitenden Ausbildung als Seiteneinsteiger nach der OBAS steht im Einklang mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG.

Die Nichtberücksichtigung von Bewerbern für die Aufnahme in den Schuldienst, die das Zweite Staatsexamen endgültig nicht bestanden haben, steht im Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG.

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. März 2011 - 13 Sa 39/11 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2; Lehrerausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LABG) § 3; Lehrerausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LABG) § 13; Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) § 1; Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) § 2; Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) § 5;