Zusammenfassende Übersicht der Unterscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal

Zusammenfassende Übersicht der Unterscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal

 

 

Asset Deal

Share Deal

Rechtsnatur

Sachkauf §  433 Abs.  1 Satz 1 BGB

Rechtskauf §  453 Abs.  1 BGB

Formbedürftigkeit

Grundsatz: Nein

Immobilien, GmbH-Anteile oder das Vermögen im Ganzen sind formbedürftig nach §  311b Abs.  1, 3 BGB

Heilung des Formmangels nach §§  125, 139 BGB möglich

Grundsatz: Nein

GmbH-Anteile: Ja

Komplementär-GmbH, §  15 Abs.  4 GmbHG beachten

Vermögen im Ganzen formbedürftig nach §  311b Abs.  1, 3 BGB

Heilung des Formmangels nach §§  125, 139 BGB möglich

Steuerliche Auswirkungen

Eher vorteilhaft für den Käufer, daher typischerweise Kaufpreis höher anzusetzen

Eher vorteilhaft für den Verkäufer, daher typischerweise Kaufpreis eher niedriger anzusetzen

Sonderkonstellationen

Krise/Insolvenz, isoliertes Interesse an bestimmten Wirtschaftsgütern, bestimmten Mitarbeitern, Vermeidung von Haftung für Altverbindlichkeiten

Komplexe Unternehmensstrukturen, datenschutzrechtlich schwierig zu übertragende personenbezogene Daten

Insolvenz/Krise

Fast immer Asset Deal zu empfehlen

 

Öffentlich-rechtliche Erlaubnisse, Konzessionen etc.

Ausnahmsweise, wenn unabhängig vom Rechtsträger übertragbar