Zusammenfassende Übersicht der Unterscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal |
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Asset Deal |
Share Deal |
Rechtsnatur |
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Formbedürftigkeit |
- Grundsatz: Nein - Immobilien, GmbH-Anteile oder das Vermögen im Ganzen sind formbedürftig nach § 311b Abs. 1, 3 BGB |
- Grundsatz: Nein - GmbH-Anteile: Ja - Komplementär-GmbH, § 15 Abs. 4 GmbHG beachten - Vermögen im Ganzen formbedürftig nach § 311b Abs. 1, 3 BGB |
Steuerliche Auswirkungen |
Eher vorteilhaft für den Käufer, daher typischerweise Kaufpreis höher anzusetzen |
Eher vorteilhaft für den Verkäufer, daher typischerweise Kaufpreis eher niedriger anzusetzen |
Sonderkonstellationen |
Krise/Insolvenz, isoliertes Interesse an bestimmten Wirtschaftsgütern, bestimmten Mitarbeitern, Vermeidung von Haftung für Altverbindlichkeiten |
Komplexe Unternehmensstrukturen, datenschutzrechtlich schwierig zu übertragende personenbezogene Daten |
Insolvenz/Krise |
Fast immer Asset Deal zu empfehlen |
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Öffentlich-rechtliche Erlaubnisse, Konzessionen etc. |
Ausnahmsweise, wenn unabhängig vom Rechtsträger übertragbar |
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