Checkliste für die Abwicklung eines Unternehmens

Checkliste für die Abwicklung eines Unternehmens

 

Wird die gesamte unternehmerische Einheit übernommen?

Bei Übernahme der gesamten unternehmerischen Einheit:

Werden Wirtschaftsgüter zurückbehalten, sind diese wesentlich?

Wenn ja, liegt keine begünstigte Betriebsaufgabe nach §  16 EStG vor.

Wenn nein, müssen diese ebenfalls verkauft oder ins Privatvermögen überführt werden, die darin enthaltenen stillen Reserven also mit versteuert werden.

Bei Einstellung der Tätigkeit

Es muss eine Gewerbeabmeldung erfolgen,

ebenso eine Mitteilung ans Finanzamt, wie die künftige Einkünftesituation ist, also wie die künftigen Vorauszahlungen festzusetzen sind.

Werden Teile des Unternehmens zurückbehalten oder nicht vom Erwerber übernommen?

Diese müssen, wenn damit kein Teilbetrieb fortgeführt wird, entsprechend verkauft bzw. entnommen werden. Hier stellt sich die Frage nach nachträglichen Einkünften - ist in Abhängigkeit von der Veranlassung durch die Veräußerung/Aufgabe zu entscheiden.

Besteht noch eine "Mantelgesellschaft"?

Diese ist nach den für die jeweilige Rechtsform geltenden Abwicklungsvorschriften zu liquidieren.

Bei einer GmbH ist das sogenannte Sperrjahr abzuwarten.

Das Sperrjahr kann selten verkürzt werden, die Verkürzung bedarf der Zustimmung des Handelsregisters und besonderer Versicherungen des Liquidators.