BAG - Beschluss vom 07.05.2013 (10 AZB 8/13)
1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. Februar 2013 - 3 Ta 31/13 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen. [...]