OLG München - Urteil vom 21.04.1994 (32 U 2088/94)
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers. 1. Am 18.9.1990 verkaufte die Beklagte das mit zwei Wohngebäuden bebaute und so von ihr 1969 erworbene Grundstück [...]