EuGH - Urteil vom 25.01.2001
Rs C-172/99
Normen:
Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen (ABl. L 61, S. 26) Art. 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EWS 2001, 196
EWiR 2001, 429
EuGH Slg. 2001, I-745
EuZW 2001, 150
EuroAS 2001, 45
NJW 2001, 1481
NZA 2001, 249
NZBau 2001, 221
ZIP 2001, 258
ZIP 2001, 258
ZfSH/SGB 2001, 744
Vorinstanzen:
Korkein Oikeus (Oberster Gerichtshof Finnlands) - Beschluss vom 27. April 1999,

1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendungsbereich -Übernahme der Tätigkeiten eines Unternehmens durch ein anderes im Anschluss an ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge gemäß der Richtlinie 92/50 -Einbeziehung

EuGH, Urteil vom 25.01.2001 - Aktenzeichen Rs C-172/99

DRsp Nr. 2002/16177

1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendungsbereich -Übernahme der Tätigkeiten eines Unternehmens durch ein anderes im Anschluss an ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge gemäß der Richtlinie 92/50 -Einbeziehung

»1. Übernimmt ein Unternehmen nach einem Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge gemäß der Richtlinie 92/50 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge Tätigkeiten des öffentlichen Verkehrs mit Ausnahme des Seeverkehrs - wie den Betrieb regionaler Buslinien -, die bisher von einem anderen Unternehmen verrichtet wurden, so kann dies in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 77/187 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen fallen, wie er in deren Artikel 1 Absatz 1 beschrieben ist.