21.1 Begriff

Autor: Hüls

21.1

Die vermögensverwaltende Personengesellschaft ist nach wie vor ein Dauerbrenner in der Vertrags- und Steuergestaltung, ermöglicht diese Gesellschaftsform doch in vielfacher Weise die Einbindung Familienangehöriger bei der gemeinsamen Nutzung und Verwaltung von Vermögen. Ziel ist zumeist die generationenübergreifende Vermögensbindung des Familienvermögens. Dabei hat die Einbindung in eine gesellschaftsrechtliche Struktur für die Beteiligten den Vorteil, bestimmte Bindungen wie Kündigungsbeschränkungen, ehe- und erbrechtliche Vorgaben treffen zu können, die bei einer Miteigentümergemeinschaft nicht möglich sind.1) Auch für das Halten und Verwalten von Immobilien durch mehrere Investoren ist die vermögensverwaltende Personengesellschaft oft die ideale Form. Sie kann nicht nur den Zusammenhalt des Immobilienvermögens, z.B. durch restriktive gesellschaftsrechtliche Kündigungs- und Abfindungsregelungen, sichern, sondern gewährleistet zugleich eine funktionierende Verwaltung durch die Geschäftsführung unabhängig von Eigentumsverhältnissen.

21.2