6.1 Steuernachteile und Kaufpreisabschlag bei Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Autor: Ott

6.1

Sind Gegenstand eines Unternehmenskaufs Anteile an einer Kapitalgesellschaft, so ergeben sich regelmäßig steuerliche Interessensgegensätze zwischen Veräußerer und Erwerber. Während der Veräußerer im Hinblick auf den Gewinn aus der Veräußerung seiner Anteile die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens erreichen möchte, konzentrieren sich die Interessen des Erwerbers vor allem auf die möglichst vollständige Abschreibbarkeit des Kaufpreises sowie auf den umfassenden steuerlichen Abzug etwaiger Refinanzierungsaufwendungen.

6.2

Vor diesem Hintergrund ist der Erwerb eines Einzelunternehmens oder der Anteile an einer Personengesellschaft aus steuerlicher Sicht deutlich interessanter als der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften, sofern nicht ein unmittelbarer Erwerb der den Betrieb repräsentierenden Wirtschaftsgüter (sog. Asset Deal) in Betracht kommt. Der potenzielle Erwerber von Anteilen an Kapitalgesellschaften wird daher regelmäßig versuchen, als Nachteilsausgleich einen Kaufpreisabschlag durchzusetzen.

6.3

Hinweis