6.3 Grundzüge des Veräußerer-Umwandlungsmodells

Autor: Ott

6.7

Nachfolgend werden das Veräußerer-Umwandlungsmodell und die hierbei zu beachtenden möglichen Steuerfallen diskutiert. Die Überlegungen beschränken sich dabei auf die im mittelständischen Bereich vor allem anzutreffende Rechtsform der GmbH.

6.8

Die Verschmelzung oder der Formwechsel einer GmbH auf bzw. in ein Personenunternehmen (i.d.R. wegen der angestrebten Haftungsbeschränkung eine GmbH & Co. KG) kann zwar unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 UmwStG steuerlich mit Buchwertfortführung und somit ohne Auflösung der stillen Reserven vollzogen werden. In Höhe der thesaurierten Gewinne (Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag, Bilanzgewinn) ergibt sich jedoch zunächst eine fiktive Gewinnausschüttung nach § 7 UmwStG, die - je nach Empfänger - entweder der Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 KStG (Empfänger ist eine Kapitalgesellschaft) oder dem Teileinkünfteverfahren (Empfänger ist eine natürliche Person) unterliegt.

6.9

Zusätzlich wird nach § 4 Abs. 5 und 6 UmwStG ein Übernahmegewinn oder Übernahmeverlust ermittelt, in dem das übergehende Vermögen der GmbH den Anschaffungskosten bzw. dem Buchwert der Anteile gegenübergestellt wird. Dieses sogenannte Übernahmeergebnis 1. Stufe wird noch vermindert um die bereits nach § 7 UmwStG versteuerte fiktive Ausschüttung, um eine Doppelerfassung zu verhindern.

6.10