10.4 Zeitlicher Ablauf bei Share Deal und Asset Deal

Autor: Eberle

10.4.1 Anbahnung der Transaktion - Prozessleitende (Vor-)Vereinbarungen

10.23

Im Vorstadium der Transaktion, weit vor Abschluss des eigentlichen Kaufvertrags, werden die Parteien zunächst die wechselseitige Transaktionsbereitschaft ausloten wollen. Bevor konkrete Verhandlungen aufgenommen werden können, in denen beispielsweise ein Kaufpreis festgelegt werden kann, werden die Parteien üblicherweise viele Informationen über das Zielunternehmen austauschen müssen. Hierzu werden regelmäßig zunächst Vertraulichkeitsvereinbarungen (Beispiel siehe unter Rdnr. 11.37) geschlossen, um die Geschäftsgeheimnisse und die Gesamtreputation des Zielunternehmens zu schützen. Häufig wird dann ein grober zeitlicher Ablauf zwischen den Parteien festgelegt und eine Absichtserklärung betreffend den Transaktionsprozess (Letter of Intent/Memorandum of Understanding) geschlossen, die rechtlich eine materielle Vorvereinbarung darstellt, deren rechtliche Bindungswirkung im Detail - insbesondere in Bezug auf die gerichtliche Durchsetzbarkeit - letztlich umstritten ist.1) Oftmals werden materielle Vorvereinbarungen auch und insbesondere geschlossen, um das im deutschen Recht angelegte Haftungsregime für vorvertragliche Pflichtverletzungen (culpa in contrahendo) auszuschließen oder zu modifizieren (Zeitstrahl mit den Grobstadien einer typischen Transaktion am Beispiel eines Bieterverfahrens siehe Rdnr. ).