FG Brandenburg, vom 21.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1717/00
Grunderwerbsteuer bei Vertragsübernahme
BFH, Urteil vom 22.01.2003 - Aktenzeichen II R 32/01
DRsp Nr. 2003/7479
Grunderwerbsteuer bei Vertragsübernahme
»Tritt ein Dritter durch eine Vertragsübernahme als neuer Käufer in einen noch nicht vollzogenen Grundstückskaufvertrag ein, verwirklicht sich ein Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 bzw. Nr. 7GrEStG. Dieser schließt bezüglich des nämlichen Grundstücks einen Rechtsträgerwechsel vom Verkäufer auf den neuen Käufer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG aus (Aufgabe der Rechtsprechung im Urteil des BFH vom 26. September 1990 II R 107/87, BFH/NV 1991, 482).«