Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 29. Oktober 2013 aufgehoben, soweit zu ihrem Nachteil entschieden ist.
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. März 2013 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|