BFH - Urteil vom 12.05.2016
IV R 12/15
Normen:
EStG § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2, § 16; FGO § 139 Abs. 4;
Fundstellen:
BFHE 253, 556
BStBl II 2019, 726
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 27.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 10294/13

Rechtsfolgen der späteren Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen hinsichtlich der Buchwertprivilegierung der unentgeltlichen Übertragung

BFH, Urteil vom 12.05.2016 - Aktenzeichen IV R 12/15

DRsp Nr. 2016/11718

Rechtsfolgen der späteren Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen hinsichtlich der Buchwertprivilegierung der unentgeltlichen Übertragung

Die Buchwertprivilegierung der unentgeltlichen Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens entfällt nicht deshalb rückwirkend, weil das zurückbehaltene Wirtschaftsgut zu einem späteren Zeitpunkt von dem Übertragenden zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen wird.

Tenor

Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. November 2014 1 K 10294/13 wird aufgehoben.

Der Bescheid des Beklagten für 2008 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 28. Oktober 2014 wird mit der Maßgabe geändert, dass ein Gewinn aus der Übertragung des Teils des Mitunternehmeranteils in Höhe von ... € und ein Verlust aus Ergänzungsbilanzen in Höhe von ... € nicht berücksichtigt werden.

Die Berechnung der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2, § 16; FGO § 139 Abs. 4;

Gründe

I.