FG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.04.2016
6 K 3007/15
Normen:
GewStG § 8 Nr. 1d; GewStDV § 19 Abs. 1; GewStDV § 19 Abs. 4;
Fundstellen:
DStR 2017, 8
DStRE 2017, 1512

Hinzurechnung der in den Leasingraten enthaltenen fiktiven Zinsanteile bei der Betriebs-Leasinggesellschaft im Doppelstockmodell zum Gewinn aus Gewerbebetrieb

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.04.2016 - Aktenzeichen 6 K 3007/15

DRsp Nr. 2016/13378

Hinzurechnung der in den Leasingraten enthaltenen fiktiven Zinsanteile bei der Betriebs-Leasinggesellschaft im Doppelstockmodell zum Gewinn aus Gewerbebetrieb

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 8 Nr. 1d; GewStDV § 19 Abs. 1; GewStDV § 19 Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist, ob bei der Betriebs-Leasinggesellschaft im Doppelstockmodell die in den Leasingraten enthaltenen fiktiven Zinsanteile gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d Gewerbesteuergesetz (GewStG) dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen sind.

Die Klägerin ist eine Betriebs-Leasinggesellschaft mbH, welche sich auf das operative Leasinggeschäft mit den Endkunden spezialisiert hat. Zum Zwecke der Refinanzierung veräußert sie die Leasinggüter an eine weitere Leasinggesellschaft (Besitz-Leasinggesellschaft) und least diese dann zurück, um sie an die Endkunden weiter zu verleasen (Doppelstockmodell).