Autoren: Mirbach/Probst |
Sofern im Rahmen eines Unternehmenskaufs (auch) Anteile an einer Kapitalgesellschaft erworben werden, welche über steuerlich bislang ungenutzte Verluste verfügt, sind stets die §§ 8c und 8d KStG zu beachten. § 8c KStG wurde im Zuge des Unternehmensteuerreformgesetzes 20081) eingeführt und hat seitdem mehrere einschneidende Änderungen und Anpassungen erfahren. Ob die in Rede stehende Norm de lege lata einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält, erscheint jedoch nach wie vor fraglich.2)
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