FG Baden-Württemberg, vom 12.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 412/05
Vorsteuerberichtigung durch das Finanzamt nach der Übertragung eines Grundstücks von einem Ehegatten an den anderen Ehegatten im Wege einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung
BFH, Urteil vom 06.05.2010 - Aktenzeichen V R 25/09
DRsp Nr. 2010/14967
Vorsteuerberichtigung durch das Finanzamt nach der Übertragung eines Grundstücks von einem Ehegatten an den anderen Ehegatten im Wege einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung
1. NV: Eine nach § 1 Abs. 1aUStG nicht steuerbare Geschäftveräußerung durch Grundstücksübertragung kann im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung aufgrund besonderer Umstände auch dann vorliegen, wenn auf den Erwerber kein bestehender Mietvertrag übergeht (Abgrenzung zu BFH-Urteil in BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447).2. NV: Dies kann dann der Fall sein, wenn der Alteigentümer- den mit einer GmbH bestehenden Mietvertrag kündigt,- das unvermietete Grundstück auf den Geschäftsführer und Alleingesellschafter der GmbH überträgt,- das Unternehmen der GmbH übernimmt,- mit dem Erwerber des Grundstücks (Geschäftsführer und Alleingesellschafter der GmbH) einen neuen Mietvertrag abschließt und- Kündigung des Mietvertrages, Grundstücksübertragung, Unternehmenserwerb und Neuabschluss des Mietvertrages in engem zeitlichem Zusammenhang miteinander stehen.