BFH - Urteil vom 26.02.2004
XI R 62/03
Normen:
FGO § 56 ;
Fundstellen:
BB 2004, 1265
BFH/NV 2004, 1036
BFHE 205, 9
DB 2004, 1246
DStRE 2004, 795
NJW-RR 2004, 1435
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf - 25.2.2003 - 9 K 2655/02 E,G,U,F,

Wiedereinsetzung bei konkreter Einzelanweisung

BFH, Urteil vom 26.02.2004 - Aktenzeichen XI R 62/03

DRsp Nr. 2004/9319

Wiedereinsetzung bei konkreter Einzelanweisung

»Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) ist jedenfalls dann zu gewähren, wenn ein Angehöriger der rechtsberatenden Berufe, in dessen Kanzlei durch organisatorische Maßnahmen im Grundsatz eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle gewährleistet war, einer Kanzleiangestellten, die sich als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung erteilt hat, die bei Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte.«

Normenkette:

FGO § 56 ;

Gründe: