FG Schleswig-Holstein, vom 26.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 229/09
Anforderungen an die Feststellung des Übernahmegewinns bei Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
BFH, Urteil vom 25.11.2014 - Aktenzeichen I R 78/12
DRsp Nr. 2015/3675
Anforderungen an die Feststellung des Übernahmegewinns bei Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
1. NV: § 37 Abs. 3 Satz 3 KStG 1999 i.d.F. UntStFG ordnet eine Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrags im "Fall des § 4 des Umwandlungssteuergesetzes " an; mit der Bezugnahme auf § 4UmwStG 1995 werden auch die Fälle erfasst, in denen § 4UmwStG 1995 "nur" entsprechend anwendbar ist und damit auch der Fall eines Formwechsels von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach § 14UmwStG 1995.2. NV: Beim Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach § 14UmwStG 1995 ist neben dem Übernahmegewinn (vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 I R 33/05, BFHE 222, 537, BStBl II 2010, 63) auch der von der übertragenden Gesellschaft in Anspruch genommene Körperschaftsteuerminderungsbetrag gem. § 37 Abs. 2KStG 1999 i.d.F. UntStFG als "andere Besteuerungsgrundlage" i.S. von § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO einheitlich und gesondert festzustellen; fehlt eine diesbezügliche Feststellung, kann ein Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gem. § 37 Abs. 3 Satz 3 KStG 1999 i.d.F. UntStFG im Folgebescheid nicht festgesetzt werden.
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