OLG Stuttgart, vom 13.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 U 132/07
LG Stuttgart, vom 01.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 4/07
Anspruch eines Dritten auf Schadensersatz gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen Schlechterfüllung eines mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschlossenen Vertrags; Einbeziehung einer bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau errichteten Entschädigungseinrichtung in den Schutzbereich des Vertrages zwischen der BaFin und dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen; Beauftragung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens mit der Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalles; Anforderungen an die ordnungsgemäße Ausführung einer Sonderprüfung; Anwendbarkeit der Grundsätze der Schutzwirkung zugunsten Dritter und der Drittschadensliquidation; Weiterentwicklung der Grundsätze der Schutzwirkung zugunsten Dritter im Wege ergänzender Vertragsauslegung; Gesichtspunkte für die Beschränkung des Kreises der einbezogenen Dritten bei der Anwendung der Grundsätze der Schutzwirkung zugunsten Dritter; Ermittlung des Bestehens und der Reichweite eines etwaigen Drittschutzes durch Auslegung des jeweiligen Prüfvertrages
BGH, Urteil vom 07.05.2009 - Aktenzeichen III ZR 277/08
DRsp Nr. 2009/13177
Anspruch eines Dritten auf Schadensersatz gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen Schlechterfüllung eines mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschlossenen Vertrags; Einbeziehung einer bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau errichteten Entschädigungseinrichtung in den Schutzbereich des Vertrages zwischen der BaFin und dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen; Beauftragung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens mit der Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalles; Anforderungen an die ordnungsgemäße Ausführung einer Sonderprüfung; Anwendbarkeit der Grundsätze der Schutzwirkung zugunsten Dritter und der Drittschadensliquidation; Weiterentwicklung der Grundsätze der Schutzwirkung zugunsten Dritter im Wege ergänzender Vertragsauslegung; Gesichtspunkte für die Beschränkung des Kreises der einbezogenen Dritten bei der Anwendung der Grundsätze der Schutzwirkung zugunsten Dritter; Ermittlung des Bestehens und der Reichweite eines etwaigen Drittschutzes durch Auslegung des jeweiligen Prüfvertrages
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